Wahlkommission Preußische Provinz Sachsen

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Antrag zur Ausstellung einer Indigenat-Karte

Die Indigenat-Karte:

  1. ... ist eine Urkunde und Lichtbildausweis mit einer beglaubigte Autographie
        und Photografie des Autographierenden / Antragstellers.
  2. ... weist den Inhaber als indigenen Deutschen (Eingeborenen)
        und Staatsangehörigen in einem deutschen Bundesstaat   
        gemäß RuStAG vom 22. Juli 1913 [Grundgesetz für die Bundesrepublik
        Deutschland Artikel 116 Absatz 1 erster Halbsatz] aus.
  3. ... hat Scheckkartenformat mit einer Größe von 54 mm x 86 mm
  4. ... hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren (Stand 03. November 2021).
  5. ... wird von einem Paßbeauftragten der staatlichen Wahlkommission des  
        Königlich Sächsischen Gemeindeverbundes ausgestellt / beglaubigt.
  6. ... kann nur an Deutsche ausgestellt werden, die gemäß RuStAG 1913 im 
        Besitz  der Staatsangehörigkeit  in einem Bundesstaat gemäß dieser 
        gesetzlichen Regelung (vorläufiger Staatsangehörigkeitsausweis) sind.
  7. ... wird nach Autographierung durch den Antragsteller und Beglaubigung
        durch den Paßbeauftragen, an den Antragsteller ausgehändigt.

 Antragsformular zur Ausstellung einer Indigenat-Karte

Der ausgefüllte und eingescannte Antrag kann per  E-Post an:
post (at) wk-pps.org gesendet werden und muß zusätzlich per Post an die Postfachanschrift:

Postfach 10 01 06
99851 Gotha

gesendet werden.
Weiterhin ist die persönlich Übergabe an einen berufenen
Beisitzer der Wahlkommission möglich, der den Antrag dann an den Passbeauftragten weiter leitet.

Muster der Indigenat-Karte Vorderseite:



Muster der Indigenat-Karte Rückseite:

 Mitteilungsblatt zur Indigenat-Karte

 

 

 

 

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