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Analyse

 

Was ist oder sind "Reichsbürger" und "Selbstverwalter"?

Da sich Hierzulande einige unserer Mitmenschen in Wohlgefallen zurück lehnen und dieses Thema mit lächelnder Ignoranz behandeln, weil es klar zu sein scheint, was damit gemeint ist, analysieren wir zunächst diese Begrifflichkeiten. Glaubt man beispielsweise der Drucksache 17/19803 des Bayrischen Landtages, ist diese Wortschöpfung und ihr juristischer Inhalt ihrem Ursprung nach eine Definition des Bundes und der Länder.

Die Behörden des "Bundes" und der "Länder" haben sich nachfolgende Definition ausgearbeitet:

Reichsbürger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.

(Quelle: Seite 2 der Drucksache 17/19803 des Bayerischen Landtags - PDF)

Menschen, die so durch Behörden klassifiziert werden, begehen demnach mutmaßlich Verstöße gegen die hier noch zu analysierende Rechtsordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung.

 

Die Rechtsordnung:

Diese soeben genannte Rechtsordnung impliziert schon durch ihre namentliche Bezeichnung und deren Bestandteile, dass es hier um Rechte geht und diese eine darin bestehende Ordnung haben müssten.

Bemüht man WIKIPEDIA hierzu erhält man:

"Die freiheitliche demokratische Grundordnung (abgekürzt: fdGO oder FDGO, oft auch freiheitlich-demokratische Grundordnung) ist ein Begriff des deutschen Grundgesetzes, der die unabänderliche Kernstruktur des Gemeinwesens beschreibt, unabhängig von seiner gegenwärtigen Ausprägung durch den Verfassungs- und den einfachen Gesetzgeber. Sie bezeichnet demnach die Kernsubstanz des geltenden Verfassungsrechts sowie die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit."

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung)

Demnach ist die freiheitliche demokratische Grundordnung ein Begriff des deutschen Grundgesetzes, der die unabänderliche Kernstruktur des Gemeinwesens beschreibt.

Bemüht man WIKIPEDIA hierzu abermals erklärt sich dieser Zusammenhang mit:

"Als Gemeinwesen werden in der allgemeinen Begriffsverwendung alle Organisationsformen des menschlichen Zusammenlebens bezeichnet, die über den Familienverband hinausgehen."

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinwesen)

Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ihrem Online-Lexikon wie folgt:

"In unserer Verfassung wird zweimal der Begriff freiheitliche demokratische Grundordnung verwendet [Art. 18, Art. 21(2) GG]. Damit ist die demokratische Ordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Prinzipien [Art. 20 GG] und oberste Grundwerte gelten, die unantastbar sind. Allen voran gehört dazu die Würde des einzelnen Menschen [Art. 1 GG]. In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Diktatur ist ausgeschlossen. ..."

(Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-politik/16414/freiheitliche-demokratische-grundordnung/)

 

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