Wahlkommission Preußische Provinz Sachsen

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Die Wahlkommission

 

Was ist eine Wahlkommission und was hat sie für Aufgaben?

Die Wahlkommission ist ein Eigenname, als Gruppe/Personenmehrheit ist die Wahlkommission ein Verein im staatlich deutschen Recht. Das Ziel des Vereins ist die Vorbereitung von Wahlen und die Feststellung der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, der Verein zählt als nicht politischer Verein und fällt damit unter das Vereinsrecht gemäß § 4 Vereinsgesetz vom 19.04.1908.

Wenn der Verein seine zeitlich begrenzte Aufgabe, das abhalten der Wahl abgeschlossen hat und die Verfassungsmäßige Ordnung wieder hergestellt ist, wird der Verein aufgelöst. Somit ist die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nicht erforderlich.

Legitimation der Wahlkommissionen ergeben sich im § 4 Vereinsgesetz vom 19.04.1908

§ 4.
Personenmehrheiten, die vorübergehend zusammentreten, um im Auftrage von Wahlberechtigten Vorbereitungen für bestimmte Wahlen zu den auf Gesetz oder Anordnung von Behörden beruhenden öffentlichen Körperschaften zu treffen, gelten vom Tage der amtlichen Bekanntmachung des Wahltags bis zur Beendigung der Wahlhandlung nicht als politische Vereine.

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